Hinweise für die Nutzung
der Regelpläne
Die nachfolgenden Regelpläne stellen Standardsituationen dar.
Sie werden erst mit
ihrer Aufnahme in die verkehrsrechtliche Anordnung verbindlich.
Soweit erforderlich, sind sie an die konkrete örtliche und
verkehrliche Situation der zu sichernden Arbeitsstelle
anzupassen.
Um diese Anpassung für häufig auftretende Fälle zu
vereinfachen, sehen zahlreiche Regelpläne Auswahlfelder vor,
mit denen alternative oder ergänzende Maßnahmen beantragt und
angeordnet werden können.
Soweit die Unternehmer bei der Erstellung des für die
Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung vorzulegenden
Verkehrszeichenplans auf der Grundlage eines Regelplans von
angebotenen Modifizierungen Gebrauch machen wollen, nutzen sie
die hierfür vorgesehenen Auswahlfelder. Verbindlich werden die
Maßnahmen erst mit der Bestätigung durch die Behörde im Rahmen
der verkehrsrechtlichen Anordnung.
Die Aktualisierung und Weiterentwicklung der Regelpläne
entbindet die anordnenden Behörden nicht von ihrer
Verpflichtung, entsprechend den Vorgaben im Teil A
Abschnitt 1.5 Absatz 3 stets sorgfältig zu prüfen, ob der durch
den Antragsteller auf der Basis eines Regelplans eingereichte
Verkehrszeichenplan der jeweiligen örtlichen und verkehrlichen
Situation gerecht wird. Ist das nicht der Fall, hat der
Antragsteller den Plan zu ergänzen oder zu ändern, soweit die
Behörde die erforderlichen Anpassungen nicht selbst
vornimmt.